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Dr. Boorboor & Kerpen bei NDR-Visite

Schönheitschirurg ist kein geschützter Titel

„Wer Schönheitsoperationen anbietet, muss, anders als ein Plastisch-Ästhetischer Chirurg, keine Facharztausbildung vorweisen. Nach deutschem Recht reicht es, wenn sich ein Arzt die Behandlung zutraut und die Qualitätsstandards einhält. Ein Graubereich, der all jene auf den Plan ruft, die am schnellwachsenden Markt mit der Schönheit verdienen wollen.“

 

Fachfremde Behandler können zum Risiko werden

Patienten sollte bewusst sein, dass (Fach-)Ärzte aus anderen Gebieten wenig bis gar keine Erfahrung haben. Trotzdem kommt es auch vor, dass bspw. ein HNO-Arzt Bauchdeckenstraffungen und ein Gynäkologe Faceliftings durchführt. Das kann zum Problem werden.

 

Die Wahl des richtigen Arztes ist sehr wichtig

Dr. Pejman Boorboor: „Man hat oft nur eine Chance. Ist diese schlecht gelaufen, hat man ein Riesenproblem“. Patienten sollten daher besonderen Wert auf die Wahl eines qualifizierten und erfahrenen Facharztes für Plastische und Ästhetische Chirurgie setzen.

 

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