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Kostenübernahme Krankenkasse Schönheits-Op

Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine Schönheits-Op? Diese Frage wird oft meiner Sprechstunde gestellt. Natürlich wäre es schön für die Betroffenen, wenn die Krankenversicherungen zumindest einen Teil der anfallenden oft hohen Kosten einer ästhetischen Operation tragen. Hier finden Sie ausführliche Informationen zu diesem Thema.

Denn die Krankenkassen haben dann eine Leistungspflicht, wenn eine Behandlung medizinisch notwendig ist. Das heißt, wenn eine Krankheit erkannt, geheilt, ihre Verschlimmerung verhütet oder Beschwerden, die mit der Krankheit einhergehen, gelindert werden können. Dass dies bei den wenigsten Schönheits-Ops der Fall ist, liegt nahe!

Unter diesem Aspekt fallen ganz wenige Eingriffe aus dem Gebiet der ästhetischen Chirurgie. Beispiele hierfür sind:

  • Brustverkleinerung bei Gigantomastie: Sehr große Brüste mit einer erwarteten Verkleinerungsmenge von mindestens 500g pro Seite, oder
  • Fettabsaugung bei schwerem und fachärztlich diagnostizierten Lipödem mit Schmerzen und Spannungsgefühl

Bei diesen Beispielen wird nach einer Operation eine Verbesserung des Gesundheitszustandes erwartet. Erwägt man eine Übernahme der Kosten, müssen mehrere Instanzen durchlaufen werden, die je nach Kasse und Bearbeiter viele Monate bis Jahre in Anspruch nehmen. Üblich sind:

  • Ausführliche schriftliche Darlegung des Op-Wunsches seitens des Mitgliedes.
  • Ausführlicher ärztlicher Befundbericht, wobei hier die Betonung auf die durch den Makel bedingten Symptome und eine erwartete Verbesserung nach dem Eingriff gelegt wird (zum Beispiel bei Brustverkleinerung wegen Rückenbeschwerden).

Zwar lassen die Krankenkassen auch die Möglichkeit der Kostenübernahme bei psychischen Problemen aufgrund des Makels grundsätzlich offen, meiner Erfahrung nach ist dies aber in äußerst seltenen Fällen möglich; und das auch dann erst nach jahrelangen Streitigkeiten!

Die Unterlagen werden anschließend an MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) als neutrale Instanz weitergeleitet, wo ein Gremium von Fachärzten die Notwendigkeit einer Operation zur Verbesserung des körperlichen Zustandes empfiehlt oder negiert. Die Krankenkasse entscheidet anschließend selbst über eine Übernahme. Manchmal erfolgen auch Teilerstattungen.

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